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   LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2015 - L 3 AS 391/12   

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https://dejure.org/2015,65495
LSG Rheinland-Pfalz, 10.06.2015 - L 3 AS 391/12 (https://dejure.org/2015,65495)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.06.2015 - L 3 AS 391/12 (https://dejure.org/2015,65495)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - L 3 AS 391/12 (https://dejure.org/2015,65495)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 22.01.2018 - B 14 AS 27/17 BH

    Aufhebung von Leistungen für Unterkunft

    Nachdem Klage und Berufung gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid erfolglos geblieben waren (Urteil des SG vom 23.2.2012 - S 10 AS 1394/09 Mz; Beschluss des LSG vom 10.6.2015 - L 3 AS 391/12), hat der erkennende Senat den Beschluss des LSG auf die Beschwerde des Klägers wegen Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen (Beschluss vom 19.10.2016 - B 14 AS 150/16 B).

    Keinen Verfahrensfehler begründet es weiter, dass das LSG die von dem Kläger mit seinem Anhörungsschreiben gestellten Befangenheitsanträge gegen die Senatsvorsitzende, die weitere Berufsrichterin und den Berichterstatter, die an dem als verfahrensfehlerhaft aufgehobenen Beschluss vom 10.6.2015 - L 3 AS 391/12 - beteiligt waren, als rechtsmissbräuchlich erachtet und über die Berufung des Klägers unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entschieden hat.

  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 149/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

    Nachdem der Beklagte zunächst bis März 2007 Alg II unter Berücksichtigung einer Summe von 260 Euro monatlich bewilligt hatte, die vom Kläger als "vertraglich vereinbarte Zahlung zur Abwendung des Nießbrauchsrechts" deklariert worden war, gelangte er im Weiteren zu der Überzeugung, dass ein Mietverhältnis zwischen Kläger und Sohn nicht bestehe, weshalb er im hier streitbefangenen Zeitraum unterkunftsbezogene Leistungen nur noch auf Nebenkosten erbracht und für die Zeit von Januar 2005 bis März 2007 die Alg II-Bewilligungen zurückgenommen und entsprechende Beträge zurückgefordert hat, soweit sie für die Kaltmiete bestimmt waren; Letzteres ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens B 14 AS 150/16 B zum Berufungsverfahren L 3 AS 391/12.
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 150/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

    Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Juni 2015 - L 3 AS 391/12 - aufgehoben.
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